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Änderungen LPO 2013
31.01.2013
Die LPO 2013 enthält einige Neuerungen für die Impfungen von Turnierpferden. So ist für ein Pferd, damit es an einem Turnier teilnehmen kann, eine Impfung gegen Influenzaviren nach folgendem Schema vorgeschrieben:
Die Grundimpfung besteht aus 3 Impfungen.
- Impfung
- Impfung 28 bis 70 Tage nach der 1. Impfung (vorher 42 bis 70 Tage)
- Impfung 6 Monate + max. 21 Tage nach der 2. Impfung (vorher 6 Monate +/- 21 Tage)
Wiederholungsimpfungen im Abstand von max. 6 Monaten + 21 Tage, bis 31.12.2012 max. 7 Monate + 21 Tage (vorher max. 7 Monate + 21 Tage )
Die Pferde dürfen 14 Tage nach der 2. Impfung zum ersten Mal auf einem Turnier starten. Der Abstand von jeder Impfung zu einem Turnierstart muss mindestens 7 Tage betragen.
Bei fehlender Information über die Grundimmunisierung darf ein Pferd starten, wenn es in den letzten 3 Jahren regelmäßig, d.h. im Abstand von max. 6 Monaten + 21 Tagen (bis einschl. 31.12.2012 im Abstand von 7 Monaten + 21 Tagen) nachweislich geimpft wurde.
Die Impfungen sind von einem Tierarzt durchzuführen und im Equidenpass mit Stempel und Unterschrift einzutragen.
Ein Pferd, das nicht entsprechend diesem Schema geimpft ist oder dessen Impfungen nicht im Equidenpass dokumentiert sind, wird vom Turnierplatz verwiesen.
Diese und alle weiteren Änderungen der LPO 2013 sind nachzulesen auf der Internetseite der FN: