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Keine Abgabe von Equipalazone an Pferde die der Schlachtgewinnung dienen !!!
10.07.2008
Ab sofort dürfen Equipalazone und andere Präparate mit dem Wirkstoff Phenylbutazon nicht mehr bei Pferden angewendet werden, die zur Schlachtung vorgesehen sind.
Dies sind alle Pferde,
- die keinen Equidenpass besitzen
- die im Equidenpass keinen Eintrag Schlachtpferd / Nichtschlachtpferd haben
- als Schlachtpferde im Equidenpass eingetragen sind.
Hier können nur noch die wesentlich teureren Medikamente Metacam oder Finadyne eingesetzt werden.